Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2009 - IX ZA 36/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19366
BGH, 03.12.2009 - IX ZA 36/09 (https://dejure.org/2009,19366)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - IX ZA 36/09 (https://dejure.org/2009,19366)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - IX ZA 36/09 (https://dejure.org/2009,19366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Treuhänderkosten bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung in der Treuhandphase

  • Judicialis

    InsO § 298; ; InsO § 298 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 298 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 298 Abs. 1 S. 2; InsO § 298 Abs. 2 S. 2
    Übernahme der Treuhänderkosten bei Aufhebung der Verfahrenskostenstundung in der Treuhandphase

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07

    Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZA 36/09
    Die Entscheidung des Senats zur subsidiären Haftung der Staatskasse für die Vergütung des Insolvenzverwalters im Fall der Aufhebung der Verfahrenskostenstundung (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 74/07, WM 2008, 546), steht dem nicht entgegen.
  • LG Göttingen, 11.02.2009 - 10 T 9/09

    Antrag des Schuldners auf Bewilligung der Verfahrenskosten für das

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZA 36/09
    Auch wenn der Treuhänder seinen subsidiären Anspruch gegen die Staatskasse behält, soweit er in einem Zeitraum tätig geworden ist, in dem die Verfahrenskosten dem Schuldner noch gestundet waren (vgl. auch LG Göttingen, NZI 2009, 257), muss er doch primär den Schuldner auf Ausgleich seiner noch offenen Vergütung in Anspruch nehmen.
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 245/11

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei

    Allerdings besteht Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung für Tätigkeiten eingefordert wird, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17; vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09 Rn. 3 nv).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Subsidiärhaftung der Staatskasse nach Aufhebung

    Allerdings besteht dieser Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung eingefordert wird für Tätigkeiten, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17; vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09, nv Rn. 3; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, aaO Rn. 15).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 75/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Sekundärer Vergütungsanspruchs des

    Allerdings besteht dieser Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung eingefordert wird für Tätigkeiten, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17; vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09 Rn. 3 nv).
  • BGH, 09.07.2015 - IX ZB 68/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rückwirkende Verfahrenskostenstundung

    Allerdings besteht dieser Vertrauensschutz nur, soweit eine Vergütung eingefordert wird für Tätigkeiten, die vor der Aufhebung der Stundung erbracht wurden (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 11 ff, 17; vom 3. Dezember 2009 - IX ZA 36/09 Rn. 3 nv; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 75/12, NZI 2013, 305 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht